Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel sind Einwegprodukte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Diese Hilfsmittel sind speziell dafür entwickelt, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern und Infektionen zu verhindern.
Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegemitteln gehören:
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die helfen, Keime und Bakterien zu beseitigen und somit die Verbreitung von Infektionen zu verhindern
- Einmalhandschuhe, die bei der Pflege getragen werden, um direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten zu vermeiden und die Übertragung von Keimen zu verhindern.
- Mundschutz und FFP2-Masken, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson vor der Übertragung von Krankheitserregern schützen
- Bettschutzeinlagen, die das Bett vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen schützen und somit die Hygiene im Pflegeumfeld verbessern
- Einweg-Schutzbekleidung, die getragen wird, um die Kleidung der Pflegeperson vor Verunreinigungen zu schützen und die Hygiene zu gewährleisten
Diese Pflegemittel sind besonders wichtig in der häuslichen Pflege, da sie dazu beitragen, die hygienischen Verhältnisse zu verbessern und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel werden in der Regel bis zu einem Betrag von 40 € monatlich von der Pflegekasse übernommen
Den Antrag hierfür können Sie auch ganz einfach über unseren Chatbot ausfüllen: KLICK